Magdalene Madaus führte die Unterscheidung zwischen Konstitution und Disposition ein. Unter einer Konstitution versteht man die anlagebedingte individuelle Ganzheit eines Menschen, welche in der Erbanlage begründet ist. Im iridologischen Sinn meint Konstitution die Summe aller angeborenen und grundlegenden Anlagen eines Menschen. Im Gegensatz dazu bedeutet die Disposition grundsätzlich eine besonders hervor tretende, ererbte oder erworbene Bereitschaft oder Anfälligkeit des Organismus, auf bestimmte schädliche Einwirkungen durch Erkrankungen zu regieren. Die Disposition kann entweder zum Vorschein kommen, durch eine akute Erkrankung z.B., oder aber latent bleiben. Dispositionen sind genetisch bedingt und Bestandteil der Konstitution.